Honorare

Für Übersetzer und Dolmetscher gibt es keine Gebührenordnung.
Grundsätzlich kann also jeder Anbieter seine Preise frei festlegen.

Die Abrechnung von Übersetzungen erfolgt in der Regel nach der Anzahl der Zeilen im übersetzten Text, ggf. zzgl. Beglaubigungsgebühr. Da der Aufwand für eine Übersetzung vom Schwierigkeitsgrad des Textes, dem Format usw. abhängt und daher erheblich variiert, können wir an dieser Stelle keine konkreten Preise nennen. Wir unterbreiten Ihnen aber jederzeit gerne ein unverbindliches Angebot.

Dolmetschleistungen werden in Stunden-, Halbtags- oder Tagessätzen abgerechnet. Auch hier ist es nicht möglich, einen konkreten Preis zu nennen, da dieser vom Schwierigkeitsgrad und der erforderlichen Vorbereitungszeit abhängig ist. Auslagen wie Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.